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   BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 70/88   

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https://dejure.org/1989,5140
BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 70/88 (https://dejure.org/1989,5140)
BSG, Entscheidung vom 06.09.1989 - 5 RJ 70/88 (https://dejure.org/1989,5140)
BSG, Entscheidung vom 06. September 1989 - 5 RJ 70/88 (https://dejure.org/1989,5140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rente - Übergangsvorschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArVNG Art. 2 § 18 Abs. 3 S. 1
    Übereinstimmende Erklärung nach Art. 2 § 18 Abs. 3 S. 1 ArVNG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 256
  • FamRZ 1990, 737
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 23/88

    Erklärung nach § 1251a Abs. 2 S. 1 und 2 RVO nach dem Tode des versicherten

    Auszug aus BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 70/88
    Er hat bereits in seinem - zur Veröffentlichung bestimmten - Urteil vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 23/88 - eine erweiternde Auslegung des § 1251a Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelehnt.
  • LSG Bayern, 24.04.2012 - L 6 R 530/10

    I. Der Rentenversicherungsträger hat seine Aufklärungs- und Informationspflicht

    Die - hier ohnehin verspätete - Abgabe der Erklärung durch einen der Ehegatten allein reicht selbst in Fällen nicht aus, in denen der andere Ehegatte aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der Lage war, seinerseits eine inhaltlich deckungsgleiche Erklärung abzugeben (vgl. hierzu Urteile des 5. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - vom 06.09.1989 - 5 RJ 70/88 und vom 16.11.1989 - 5 RJ 71/88).
  • BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90

    Erklärung zugunsten der Fortgeltung des bisherigen Hinterbliebenenrentenrechts

    Denn der 5. Senat hat auf die Anfragen des erkennenden Senats vom 20. Juni 1990 (in den Streitsachen 1 RA 41/88, 55/88, 71/89 und 13/90) sowie des 4. Senats vom 16. August 1990 (in den Streitsachen 4 RA 79/88, 2/89, 2/90, 6/90, 34/90 und 36/90) mit Beschluß vom 12. September 1990 ausgesprochen, daß er an seiner in den Urteilen vom 6. September 1989 (5 RJ 70/88), 15. November 1989 (5 RJ 60/88) und 16. November 1989 (5 RJ 71/88) vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhält.
  • BSG, 13.11.1990 - 1 RA 55/88

    Berechnung einer Witwenrente nach alten oder neuem Hinterbliebenenrecht -

    Denn der 5. Senat hat auf die Anfragen des erkennenden Senats vom 20. Juni 1990 (in den Streitsachen 1 RA 41/88, 55/88, 71/89 und 13/90) sowie des 4. Senats vom 16. August 1990 (in den Streitsachen 4 RA 79/88, 2/89, 2/90, 6/90, 34/90 und 36/90) mit Beschluß vom 12. September 1990 ausgesprochen, daß er an seiner in den Urteilen vom 6. September 1989 (5 RJ 70/88), 15. November 1989 (5 RJ 60/88) und 16. November 1989 (5 RJ 71/88) vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhält.
  • BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 71/88

    Übereinstimmende Erklärung der Ehegatten iS. von Art. 2 § 18 Abs. 3 ArVNG

    Wie der erkennende Senat bereits mit dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 6. September 1989 - 5 RJ 70/88 - entschieden hat, ist in Art. 2 § 18 Abs. 3 ArVNG eine ausfüllungsbedürftige Lücke, die sich auf derartige Fälle beziehen und vom Revisionsgericht geschlossen werden könnte, nicht vorhanden.
  • LSG Bayern, 23.07.2002 - L 6 RJ 150/00

    Anspruch auf ungekürzte Auszahlung einer Hinterbliebenenrente; Anrechnung von

    Abgesehen davon, dass nach Ablauf dieser Ausschlussfrist eine gemeinsame Erklärung nicht mehr möglich wäre, könnte diese auch durch die Klägerin alleine nach dem Tode ihres Ehemannes nicht mehr abgegeben werden (BSGE 65, 256).
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